Hunde, Katzen, Frettchen aus der EU (Heimtiere)


Alle Welpen, die meine Zucht verlassen, sind bereits auf die Einfuhr in die Schweiz vorbereitet. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, welche vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV vorgesehen sind. Aus unserer bisherigen Zucht leben 90% aller Welpen in der Schweiz.

Das Wichtigste auf einen Blick

1. Kennzeichnung
Ihr Tier muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein (letztere ist nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde). Wer einen Hund aus dem Ausland definitiv in die Schweiz einführt, muss ihn innert 10 Tagen von einem Tierarzt bei der Datenbank ANIS registrieren lassen.

2. Heimtierpass
Die Tiere müssen von einem korrekt ausgefüllten Heimtierpass begleitet sein. Für nach dem 29.12.2014 ausgestellte Pässe gilt ein neues Format.

3. Jungtiere
Jungtiere bis zum Alter von 12 Wochen dürfen ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine Erklärung der Halterin bzw. des Halters vorliegt, wonach sie seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist Ein Musterdokument für eine solche Erklärung ist auf der Webseite www.blv.admin.ch erhältlich.
Die Ein- und Durchfuhr von Hundewelpen, die weniger als 56 Tage alt sind, ist aus Tierschutzgründen verboten - es sei denn, sie reisten in Begleitung ihre Mutter (oder Amme).

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzten.

Quelle: http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/05327/index.html?lang=de